Was Ist das

Wie schon gesagt "Off Topic"
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Ralf 207
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Was Ist das

Beitrag von Ralf 207 »

In Deutschland darf man mit 18 Jahren Bundeskanzler werden (§15 Bundeswahlgesetzt). Das Erwachsenenstrafrecht gilt hingegen erst ab 21 Jahren. Da wird dann, wenn's dumm läuft der Angriffskrieg nach dem Jugendstrafrecht geandet: Sechs Wochen den Wald putzen für in Polen einmarschieren.

Mfg Ralf
Im Tode kann man keine irdischen Güter mit in das Jenseits nehmen; Es macht keinen Sinn, grenzenlos Besitz anzuhäufen.
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Tovarish
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Beitrag von Tovarish »

Das Erwachsenestrafrecht gilt ab 18, alternativ bis 21 und/oder in Extremfällen bis 28.

Und ich denke, wenn jemand Bundeskanzler wird fällt er nicht mehr unter das Jugendstrafrecht. :wink:
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Ralf 207
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Beitrag von Ralf 207 »

Das ist GUT LOL

Mfg RALF
Im Tode kann man keine irdischen Güter mit in das Jenseits nehmen; Es macht keinen Sinn, grenzenlos Besitz anzuhäufen.
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plastique
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Beitrag von plastique »

Ich glaube das Bundeswahlgesetz, das Du anführst, gilt für Bundestagsabgeordnete; diese müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Ich habe jetzt nicht weiter recherchiert, aber ich meine schon zweimal irgendwo gehört zu haben, dass man als Bundeskanzler mindestens 40 sein muss.
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-=Slyder=-
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Beitrag von -=Slyder=- »

Zur Richtigstellung

Der Bundeskanzler muß weder Mitglied des Bundestags noch einer politischen Partei sein, dennoch muß er das passive Wahlrecht zu dem Bundestag besitzen. Gemäß dem Grundsatz der Unvereinbarkeit darf er weder ein anderes besoldetes Amt bekleiden noch einen Beruf oder ein Gewerbe ausüben, kein Unternehmen leiten und nicht ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrat eines auf Gewinn orientierten Unternehmens angehören (Art. 66 GG).


Passives Wahlrecht

Das passive Wahlrecht ist das Recht, bei einer Wahl, zu dem Beispiel zu dem Deutschen Bundestag, von anderen Wahlberechtigten gewählt zu werden.

Gemäß EU-Vertrag Artikel 19 besitzt jeder Unionsbürger in seinem Gastland das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen und Europawahlen. Somit können sich EU-Bürger also sowohl in Deutschland wie in Österreich in ein Kommunalparlament oder Kommunalamt wählen lassen.

Rechtskräftig verurteilten Straftätern kann das passive Wahlrecht aberkannt werden. (sog. Ausschließungsgründe) Entsprechende Tatbestände sind beispielsweise Hochverrat und Landesverrat. (näheres siehe jeweils bei den Ländern)===Deutschland===

In Deutschland genießen sämtliche volljährigen Bürger das passive Wahlrecht auf kommunaler und Bundesebene. Auf Landesebene liegt das Alter für die Wählbarkeit in Hessen bei 21 Jahren, in den übrigen Bundesländern bei 18 Jahren.

Für folgende Ämter sind in der Bundesrepublik Deutschland Mindest- bzw. Höchstalter vorgesehen:
Bundespräsident: Mindestens 40 Jahre alt
Richter am Bundesverfassungsgericht: Zwischen 40 und 68 Jahre alt
Landrat: Wechselnde Regelungen in den Bundesländern. In Schleswig-Holstein zu dem Beispiel 27 Jahre am Wahltag.
Bürgermeister: am Wahltag zwischen 25 und 65 Jahre alt (§46 Gemeindeordnung für Baden - Württemberg, teilweise verschiedenhe Regelungen in anderen Bundesländern)
Zum Bundeskanzler kann man dagegen schon ab 18 Jahren gewählt werden.

Damit ist alle gesagt!
.:SLYDER:.

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Khamûl
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Beitrag von Khamûl »

-=Slyder=- hat geschrieben: Richter am Bundesverfassungsgericht: Zwischen 40 und 68 Jahre alt
wobei da ab 40 nicht zu empfehlen wäre, da es üblich bzw. immer so ist, dass man nachdem man die 5(?) jahre richter war in den ruhestand geht. aber bis dahin sollte man sowieso genug verdient haben, weil man ja immer höher in der besoldungsklasse steigt.
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Roy
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Beitrag von Roy »

Khamûl hat geschrieben:
-=Slyder=- hat geschrieben: Richter am Bundesverfassungsgericht: Zwischen 40 und 68 Jahre alt
wobei da ab 40 nicht zu empfehlen wäre, da es üblich bzw. immer so ist, dass man nachdem man die 5(?) jahre richter war in den ruhestand geht. aber bis dahin sollte man sowieso genug verdient haben, weil man ja immer höher in der besoldungsklasse steigt.
Schonmal was von Pensionen gehört? :)
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