Grundgestz & Vertriebenenproblematik zwischen '45 und '4

Wie schon gesagt "Off Topic"
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[GDC] Helmut
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Grundgestz & Vertriebenenproblematik zwischen '45 und '4

Beitrag von [GDC] Helmut »

Ich hab da ein Problem. Der Art. 116(1) sagt folgendes aus:
Artikel 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Ich soll nun Bezüge zur Vertriebenenproblematik zwischen 1945 und 49 herstellen. Erstes Problem: Das GG wurde 1949 verfasst aber das macht nichts. Die Problematik gab es ja noch 1950.

Darunter fallen ja eigentlich nur die Volksdeutschen aus dem Sudetenland. Aber auf welche Art und Weise wurde dieses Gesez gebrochen? Weiß da einer was?

Was man noch sagen kann, ist, dass die Volksdeutschen, die aus Rumänien, Jugoslawien oder dem Warthegau vertrieben wurden, auch die deutsche staatsangehörigkeit in der BRD bekommen haben, aber ist das ein Bruch?
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GeorgiSchukow
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Beitrag von GeorgiSchukow »

Naja,das Gesetz ist ja weder durch die Sudetendeutsche NOCH durch Rumänische Volksdeutsche usw. gebrochen da sie ja NACH 1937 nach deren Vertreibung oder Auswanderung nach Deutscjland kamen bzw Staatsbürgerschaft bekamen.
Aber genaueres weiß ich nicht

mfg
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Roy
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Beitrag von Roy »

Ich glaube mit dem "nach dem Stande vom" ist gemeint wie es am 31.12.1937 aussah, d.h. alle die bis Ende '37 in einem Gebiet des deutschen Reiches gelebt haben sind deutsche Staatsbürger, nach dem GG. Ist klar, damit soll verhindert werden dass alle Leute in den angegriffenen Gebieten nun als Deutsche gelten.
Zu beachten ist dass viele ja auch in den eroberten Gebieten angesiedelt wurden. D.h. also der Deutsche, der 37 noch in D gewohnt hat und dann nach Polen gezogen ist und von dort wieder vertrieben wurde, hat das Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

Ich kenn mich damit leider auch nicht wirklich aus, wenns wichtig ist rate ich Dir, gehe in die nächste Zentralbibliothek oder die Unibibliothek und schau mal in einen Kommentartext zum GG. Das sind riesige Wälzer wo zu jeder Artikel erläutert ist. Dort solltest Du alles finden was das GG und durchbrechungen angeht.
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[GDC] Helmut
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Beitrag von [GDC] Helmut »

http://www.deutschlanddokumente.de/Bild ... 1937XL.jpg

Da ist noch mal die Landkarte von 1937.
Die Sudetendeutschen fallen nun doch nicht darunter, weil das Sudetenland erst 1938 angegliedert wurde. Aber das Problem war ja, dass z.B. die Volksdeutschen aus Polen erst 1939/40 die deutsche Staatsbürgerschaft bekamen und nach 45 vertrieben wurden. Somit dürften sie nach dem GG nicht aufgenommen werden, da sie nicht im deutschen Reich nach dem Stand vom 31.12.1937 lebten. Diese Regelung würde sich also nur auf die Ostpreußen, Ostpommern und Schlesier beziehen oder nicht?
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