Wie vor kurzem angekündigt, habe ich mal eine Mail an die Stelle des Verfassungsschutzes mit folgendem Inhalt gesandt:
Heute habe ich auf diese folgende Antwort bekommen:"Sehr geehrte Damen und Herren,
aus persönlichem Interesse hätte ich eine Frage zum Thema Verfassungsschutz, im Zusammenhang mit Symbolen des 2. Weltkriegs, und wäre daher für Ihre auskunft dankbar.
Es geht dabei um die Paragraphen §86 & 86a im StGB. Demnach ist es im Deutschen Sprachraum verboten z.B. ein Hakenkreuz darzustellen wenn dieses politischen Motive betrifft. Eine Ausnahme stellen nach Absatz 3 jedoch künstlerische oder historische Angelegenheiten wie Beispielsweise Dokumentationen im Fernsehen oder Museen dar.
Wie verhält sich dies bei Computerprogrammen mit dem Hintergrund des zweiten Weltkriegs. Konkret geht es hierbei um Militärmaschinen auf Deutscher und Alliierter Seite.
Meine Fragen wären :
1.) Liegt ein Verfassungsverstoss vor wenn in einem Computerprogramm eine Maschine der Luftwaffe, bzw. der Lufthansa (Junkers, Dornier, Messerschmitt) mit dem Hakenkreuz auf dem Leitwerk dargestellt wird.
2.) Liegt ein Verstoss vor wenn in einem Computerprogramm eine Maschine der sowjetischen Streitkräfte mit dem roten Stern, bzw. mit Hammer und Sichel dargestellt wird.
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
Es grüßt Sie,
***"
Ich möchte das jetzt erstmal unkommentiert stehen lassen und hören was Ihr dazu meint."zu: ÖA-035-S-370 446-6728- /04
Sehr geehrter Herr ***,
zu Ihren Fragen kann ich leider keine Stellung nehmen, da das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nicht befugt ist, juristische Auskünfte zu erteilen.
Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an die Staatsanwaltschaft wenden.
Ich bitte um Verständnis, dass Ihnen keine andere Antwort erteilt werden kann.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
***"