Da alles wesentliche gesagt ist, lasst diesen Stuss bitte sein. Was bitte haben Buchvorstellungen, die Verfahrenvorschriften der ZPO und der StPO sowie eine Zeugenaussage mit dem Thema zu tun ?
Bleibt bei der Sache oder bleibt lieber weg.
@Kamui
Tee trinken ist gut. Du zahlst. Kostenfolge aus § 91 Satz 1 ZPO

Gruss wenck