
Ich will Kuebel zurück!
- Kleist
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Halt! Mein Freund, wer wird denn gleich in die Luft gehen? Gut gelaunt geht alles wie von selbst.

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- Major
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Gänzlich undramatisch wollt´ich anfragen, ob eine Wiederaufnahme einer Person, deren Namen ich in diesem Post nicht erwähne, um eventuell auftretende emotionale Aversionen zu vermeiden, gänzlich ausgeschlossen- oder vielleicht sogar, und neben bei auch noch viel wünschenswerter, verhandelbar ist.
Ich möchte mir eine Probezeit erbitten, in der er gerne unter einem anderen weniger mit Verachtung gestraften Nick für eine festgelegte Frist auf dem Board verweilen darf. Vielleicht könnte er als "Dose", "Bottich", "Trog" oder "Kanister" seinen Willen zur Resozialisierung unter Beweis stellen... (andere Nicknames sind natürlich verhandelbar).
Ich möchte an dieser Stelle auf die Rechtsgrundlagen hinweisen:
§ 46 Grundsätze der Strafbemessung
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
Weiters:
§ 46a Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung
Hat der Täter
1. in dem Bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich), seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wiedergutgemacht oder deren Wiedergutmachung ernsthaft erstrebt oder
2. in einem Fall, in welchem die Schadenswiedergutmachung von ihm erhebliche persönliche Leistungen oder persönlichen Verzicht erfordert hat, das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt,
so kann das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 mildern oder, wenn keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu dreihundertsechzig Tagessätzen verwirkt ist, von Strafe absehen
Sollte es hiernach möglich sein, meinem Mandanten Gelegenheit zur Wiedereingliederung geben, so werden sicherlich Auflagen damit verknüpft sein. Ich bitte hierbei folgendes zu berücksichtigen:
§ 56b Auflagen
(1) Das Gericht kann dem Verurteilten Auflagen erteilen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen. Dabei dürfen an den Verurteilten keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden.
(2) Das Gericht kann dem Verurteilten auferlegen,
1. nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen,
2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen, wenn dies im Hinblick auf die Tat und die Persönlichkeit des Täters angebracht ist,
3. sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen oder
4. einen Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen.
Eine Auflage nach Satz 1 Nr. 2 bis 4 soll das Gericht nur erteilen, soweit die Erfüllung der Auflage einer Wiedergutmachung des Schadens nicht entgegensteht.
(3) Erbietet sich der Verurteilte zu angemessenen Leistungen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen, so sieht das Gericht in der Regel von Auflagen vorläufig ab, wenn die Erfüllung des Anerbietens zu erwarten ist.
Ich bitte über meinen Mandanten, hier nicht namentlich erwähnt, weil bekannt wie ein bunter Hund, mit dem zwingend nötigen Schuss Humor (ohne den wird´s nicht gehen) zu befinden.
Hochachtungsvoll,
Gojira
Ich möchte mir eine Probezeit erbitten, in der er gerne unter einem anderen weniger mit Verachtung gestraften Nick für eine festgelegte Frist auf dem Board verweilen darf. Vielleicht könnte er als "Dose", "Bottich", "Trog" oder "Kanister" seinen Willen zur Resozialisierung unter Beweis stellen... (andere Nicknames sind natürlich verhandelbar).
Ich möchte an dieser Stelle auf die Rechtsgrundlagen hinweisen:
§ 46 Grundsätze der Strafbemessung
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
Weiters:
§ 46a Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung
Hat der Täter
1. in dem Bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich), seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wiedergutgemacht oder deren Wiedergutmachung ernsthaft erstrebt oder
2. in einem Fall, in welchem die Schadenswiedergutmachung von ihm erhebliche persönliche Leistungen oder persönlichen Verzicht erfordert hat, das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt,
so kann das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 mildern oder, wenn keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu dreihundertsechzig Tagessätzen verwirkt ist, von Strafe absehen
Sollte es hiernach möglich sein, meinem Mandanten Gelegenheit zur Wiedereingliederung geben, so werden sicherlich Auflagen damit verknüpft sein. Ich bitte hierbei folgendes zu berücksichtigen:
§ 56b Auflagen
(1) Das Gericht kann dem Verurteilten Auflagen erteilen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen. Dabei dürfen an den Verurteilten keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden.
(2) Das Gericht kann dem Verurteilten auferlegen,
1. nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen,
2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen, wenn dies im Hinblick auf die Tat und die Persönlichkeit des Täters angebracht ist,
3. sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen oder
4. einen Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen.
Eine Auflage nach Satz 1 Nr. 2 bis 4 soll das Gericht nur erteilen, soweit die Erfüllung der Auflage einer Wiedergutmachung des Schadens nicht entgegensteht.
(3) Erbietet sich der Verurteilte zu angemessenen Leistungen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen, so sieht das Gericht in der Regel von Auflagen vorläufig ab, wenn die Erfüllung des Anerbietens zu erwarten ist.
Ich bitte über meinen Mandanten, hier nicht namentlich erwähnt, weil bekannt wie ein bunter Hund, mit dem zwingend nötigen Schuss Humor (ohne den wird´s nicht gehen) zu befinden.
Hochachtungsvoll,
Gojira
Nabend zusammen,
da ja einige nun meinen, die Sache hier also auf die Ebene der ganz plumpen Provokation bringen zu müssen und ich Depp mir nicht ganz sicher bin, wollt ich mal um Aufklärung bitten, was jetzt eigentlich bezweckt wird:
- das Moderatorenteam hier soll sich zum Kasper machen, um des lieben Friedens willen hier den spätpubertären Muskelspielchen einiger nachgeben und des weiteren in Folge dessen ein im allgemeinen doch neuer Umgangston hier Einzug halten. Feine Sache, find ich gut, brauch ich mich auch nicht mehr zurückhalten. Da ja also schwachsinnige Argumentation, bloße Provokation und als Folge dessen platteste Beleidigungen bis hin zum wie auch immer gearteten Nazi der neue Stil sein sollen, hab ich also endlich einen Platz, wo ich mal paar neue Beleidigung auf ihre Wirkung erproben kann. Über nicht politisch korrekte Umgangssprache ala Schlitzaugen brauch ich mir keine Gedanken machen, über persönliche Befindlichkeiten braucht man sich ja nun wirklich keine Gedanken machen, wenns auch gerne mal ne persönliche beleidigung sein darf. Und brauch mir auch nicht mehr die Mühe machen, irgendetwas zu begründen, ich bezeichne es eben gleich als Dreck von Volltrotteln, eh klar, schließlich bin ich der einzige wirkliche Durchblicker. Das macht das Forumsleben doch einfacher.
- einige sollen dazu getrieben werden, daß sie längst verständlich sich denken, wozu soll ich für nen Haufen Egozentriker meine Zeit opfern und sich zurückziehen wie schon genug andere. Auch kein Problem, die waren und wären ja eh kein Verlust. Mit der Konsequenz, die dann anfallende Arbeit zu übernehmen darf man ja sicher rechnen und mit dem vorhandenen umfangreichen Wissen ist es ja auch kein Problem
- oder ist einigen nur fad? kann ja auch sein, nur dann sollte man sich schon ein paar neue Witze über andere einfallen lassen, die geneigte Leserschaft würde es danken. Über die hier vorgebrachten Anläße wurde nämlich schon zur Genüge gescherzt und vorallem waren die Scherze wesentlich treffender als jetzt vorgebrachte, die sind nur ein müder Abklatsch. Was jetzt aber auch nur bedingt überrascht.
Also 1,2 oder 3, was darfs denn nun sein? Mit der Bitte um Aufklärung
Exilant
da ja einige nun meinen, die Sache hier also auf die Ebene der ganz plumpen Provokation bringen zu müssen und ich Depp mir nicht ganz sicher bin, wollt ich mal um Aufklärung bitten, was jetzt eigentlich bezweckt wird:
- das Moderatorenteam hier soll sich zum Kasper machen, um des lieben Friedens willen hier den spätpubertären Muskelspielchen einiger nachgeben und des weiteren in Folge dessen ein im allgemeinen doch neuer Umgangston hier Einzug halten. Feine Sache, find ich gut, brauch ich mich auch nicht mehr zurückhalten. Da ja also schwachsinnige Argumentation, bloße Provokation und als Folge dessen platteste Beleidigungen bis hin zum wie auch immer gearteten Nazi der neue Stil sein sollen, hab ich also endlich einen Platz, wo ich mal paar neue Beleidigung auf ihre Wirkung erproben kann. Über nicht politisch korrekte Umgangssprache ala Schlitzaugen brauch ich mir keine Gedanken machen, über persönliche Befindlichkeiten braucht man sich ja nun wirklich keine Gedanken machen, wenns auch gerne mal ne persönliche beleidigung sein darf. Und brauch mir auch nicht mehr die Mühe machen, irgendetwas zu begründen, ich bezeichne es eben gleich als Dreck von Volltrotteln, eh klar, schließlich bin ich der einzige wirkliche Durchblicker. Das macht das Forumsleben doch einfacher.
- einige sollen dazu getrieben werden, daß sie längst verständlich sich denken, wozu soll ich für nen Haufen Egozentriker meine Zeit opfern und sich zurückziehen wie schon genug andere. Auch kein Problem, die waren und wären ja eh kein Verlust. Mit der Konsequenz, die dann anfallende Arbeit zu übernehmen darf man ja sicher rechnen und mit dem vorhandenen umfangreichen Wissen ist es ja auch kein Problem

- oder ist einigen nur fad? kann ja auch sein, nur dann sollte man sich schon ein paar neue Witze über andere einfallen lassen, die geneigte Leserschaft würde es danken. Über die hier vorgebrachten Anläße wurde nämlich schon zur Genüge gescherzt und vorallem waren die Scherze wesentlich treffender als jetzt vorgebrachte, die sind nur ein müder Abklatsch. Was jetzt aber auch nur bedingt überrascht.
Also 1,2 oder 3, was darfs denn nun sein? Mit der Bitte um Aufklärung
Exilant
Towa el Amok, Mitglied der RIEN NE VA PLUS gibt bekannt:
Jünger meiner Gruppe, lauschet:
Wir erreichten eine Diskussion auf administrativer Ebene, ein erster Erfolg, der euch zu verdanken sei! Solange diese Verhandlungen laufen, bitte ich euch, in tiefster Erfurcht, die Feder und das Schwert ruhen zu lassen!
Diese Bedingungen stellte keine Regierungsgewalt, sondern fordere ich, als Mitstreiter eurer tapferen Seelen!
So, machet Rast und bereitet euch auf ein glorreiches Ende dieses harten Kampfes vor!
Grüße Towa el Amok

Jünger meiner Gruppe, lauschet:
Wir erreichten eine Diskussion auf administrativer Ebene, ein erster Erfolg, der euch zu verdanken sei! Solange diese Verhandlungen laufen, bitte ich euch, in tiefster Erfurcht, die Feder und das Schwert ruhen zu lassen!
Diese Bedingungen stellte keine Regierungsgewalt, sondern fordere ich, als Mitstreiter eurer tapferen Seelen!
So, machet Rast und bereitet euch auf ein glorreiches Ende dieses harten Kampfes vor!
Grüße Towa el Amok

Dies war KEIN Glücksgriff hab ich im internen bereits "klar" so geschrieben!Towa el Amok hat geschrieben:Towa el Amok, Mitglied der RIEN NE VA PLUS gibt bekannt:
Jünger meiner Gruppe, lauschet:
Wir erreichten eine Diskussion auf administrativer Ebene, ein erster Erfolg, der euch zu verdanken sei! Solange diese Verhandlungen laufen, bitte ich euch, in tiefster Erfurcht, die Feder und das Schwert ruhen zu lassen!
Diese Bedingungen stellte keine Regierungsgewalt, sondern fordere ich, als Mitstreiter eurer tapferen Seelen!
So, machet Rast und bereitet euch auf ein glorreiches Ende dieses harten Kampfes vor!
So lange Gehtnix Adminrechte hat - wenn es nicht "vorzeitig" geändert wird, selber hält - wird es eine offizielle Rückehr von kuebel nicht geben!
Soviel dazu einen Zug erzwingen zu wollen

Dies gilt für kuebel - und Nick`s die er in der verbleibenden Zeit folgen lässt!
MfG
- GeorgiSchukow
- Generalleutnant
- Beiträge: 1438
- Registriert: 11.03.2007, 21:10
Ich hab das ja alles nicht mitbekommen,war vor meiner Zeit,aber so wie es jetzt aussieht haben wir/ihr dieselbe Pattstellung wie in dem Thread(Weiß jetzt nicht mehr genau in welchem) mit Gojira und den anderen bei der "Disskusion"(War ja eher keine mehr,ging mehr in Richtung offene Fehde) um die Bezeichnung von Japanern als "Japse" oder "Schlitzaugen"
Das sind so Sachen,wenn man nicht bereit ist sie zu bereinigen,die die Atmosphäre,die hier eigentlich ausgelassen und gut ist,zerstören können.
Es gibt hier atm eine Seite die sagt Kübel muss zurück,und das um jeden Preis,während andere dagegen halten,und das auch um jeden Preis.
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage(obwohl ich es ja selber nicht bin) ihr seid "reif und erwachsen" genung,so eine Kleinigkeit zum gesamtwohl beizulegen.
Ich hoffe,dass diese Sache bald wieder beigelegt ist,und sich alle wieder vertragen.
mfg
GeorgiSchukow
Das sind so Sachen,wenn man nicht bereit ist sie zu bereinigen,die die Atmosphäre,die hier eigentlich ausgelassen und gut ist,zerstören können.
Es gibt hier atm eine Seite die sagt Kübel muss zurück,und das um jeden Preis,während andere dagegen halten,und das auch um jeden Preis.
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage(obwohl ich es ja selber nicht bin) ihr seid "reif und erwachsen" genung,so eine Kleinigkeit zum gesamtwohl beizulegen.
Ich hoffe,dass diese Sache bald wieder beigelegt ist,und sich alle wieder vertragen.
mfg
GeorgiSchukow
Roy wird sich, da zu "plump" vorgegangen, erlauben lassen, in, Zukunft, einen Stil verwegener anzueignen, der, in Sinn jedoch in nichts "nachsteht". Wobei sich sicherlich lasset sagen, das nun, obgleich der Sinn der gleiche, nun nicht mehr verstanden
Jedoch, kein 1,2,3, kein Spiel, zu beachten das übergeordnete Gesamtbild
Zwischen Schwert, Feder und Elefant "ergibt" sich die Antwort, auf, Deine Frage, das wurde schon klar so geschrieben
[/u]

Jedoch, kein 1,2,3, kein Spiel, zu beachten das übergeordnete Gesamtbild

Zwischen Schwert, Feder und Elefant "ergibt" sich die Antwort, auf, Deine Frage, das wurde schon klar so geschrieben

Roy hat geschrieben:Roy wird sich, da zu "plump" vorgegangen, erlauben lassen, in, Zukunft, einen Stil verwegener anzueignen, der, in Sinn jedoch in nichts "nachsteht". Wobei sich sicherlich lasset sagen, das nun, obgleich der Sinn der gleiche, nun nicht mehr verstanden![]()
Jedoch, kein 1,2,3, kein Spiel, zu beachten das übergeordnete Gesamtbild
Zwischen Schwert, Feder und Elefant "ergibt" sich die Antwort, auf, Deine Frage, das wurde schon klar so geschrieben[/u]
Roy, ohne jetzt Gehtnix anzumachen, aber das war sehr gut immitiert.
